Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem
Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten,
deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten)
nicht übersteigt.
Mindestens die gleiche Summe müssen sie aber selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Wenn Sie die weiteren Kriterien bzgl Einkommen und Aufenthaltsstatus erfüllen,
können Sie grundsätzlich über die Bildungsprämie gefördert werden.
Grundsätzlich geeignet sind alle Maßnahmen, die
- außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
- die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen, nicht
etwa der freizeitorientierten Bildung dienen
und die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
Wichtig ist es, dass sich Kunden vor der Anmeldung zum Kurs an eine Beratungsstelle wenden.
Eine passende Beratungsstelle können Sie auf der Deutschlandkarte des Bildungsprämienportals recherchieren.
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Informationen von ISA zur Abwicklung des Bildungs-
prämiengutscheins:
a) Voraussetzung für die Annahme des Prämiengutscheins ist die Zahlung des
gesamten Eigenanteils in einer Summe
vor Beginn des Kurses - auch bei Kursblöcken.
b) Ein Vorauszahlungsrabatt kann im Falle der Inanspruchnahme des
Prämiengutscheins nicht gewährt werden;
da die Einlösung des Prämiengutscheines von der
entsprechenden Zahlungsstelle nicht vor Beginn
des Kurses/ Kursblockes stattfindet und somit die
Voraussetzung für die Gewährung dieses Rabatts
entfällt.
c) Bei Inanspruchnahme der Bildungsprämie sind bei
ISA-Kursen keine weitere
Ermäßigungen möglich. |